Hl. Dreifaltigkeit, Pilgerzell:
Dienstag 09.00-12.00 Uhr
Die Katholische Arbeitnehmer Bewegung (KAB) ist ein deutscher Sozialverband, der seine Wurzeln in der christlichen Arbeiterbewegung des 19. Jahrhunderts hat. Sie entstand aus dem Zusammenschluss von Arbeitervereinen durch Unterstützung des Mainzer Bischofs Wilhelm Emmanuel von Ketteler.
Geschichte
Die Katholische Arbeiterbewegung steht in der Tradition der katholischen Arbeitervereine des 19. Jahrhunderts. Der erste katholische Arbeiterunterstützungs-verein wurde 1849 in Regensburg gegründet. Ausdrückliche Anerkennung und Orientierung erhielten die katholischen Arbeitervereine durch das erste große Sozialrundschreiben Rerum novarum von Papst Leo XIII. im Jahre 1891. In diesem Jahr erfolgte im süddeutschen Raum der Zusammenschluss zum Verband Süddeutscher Katholischer Arbeitervereine.
Die Arbeitervereine in Mittel- und Ostdeutschland sowie in der Diözese Trier schlossen sich 1897 im Verband der katholischen Arbeitervereine „Sitz Berlin“ zusammen.
1903 wurde der „Westdeutsche Verband der katholischen Arbeiter-, Arbeiterinnen- und Knappenvereine“ gegründet.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahre 1933 wurden die Arbeitervereine reihenweise verboten. Das Eigentum der katholischen Arbeiterbewegung wurde eingezogen und der „Deutschen Arbeitsfront“ einverleibt oder zerstört. Zahlreiche Mitglieder waren dem nationalsozialistischen Terror ausgesetzt, wurden verhaftet und hingerichtet.
Nur im Schutze der gemeindlichen Arbeit und durch eine Beschränkung auf rein religiöse Anliegen war es an einigen Stellen möglich, die Arbeit weiterzuführen.
Neuanfang und Konsolidierung
Bereits im Jahre 1945 begann die Wiederaufbauarbeit der Bewegung im späteren westdeutschen Teil Deutschlands. 1947 fand der erste Nachkriegsverbandstag in Regensburg für die süddeutschen Vereine und in Oberhausen für den westdeutschen Verband statt. In den nachfolgenden Jahrzehnten erfolgte die Konsolidierung der Verbandsstrukturen. Die KAB wirkte als sozialpolitische Kraft an zahlreichen Gesetzesvorhaben mit, z.B. beim Ausbau der Unfallversicherung, der Altersvorsorge und der Mitbestimmung. Durch verbandszentrale Einrichtungen und Institute sowie den Ausbau der Beratungstätigkeiten schärfte die KAB ihr Profil als politische Bewegung, Selbsthilfebewegung, Bildungs- und Aktionsbewegung sowie internationale Bewegung.
Die KAB Deutschlands ist eine selbstständige Vereinigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie ist anerkannt als Verband mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung. Mit 150.000 Mitgliedern ist sie nach den Gewerkschaften die stärkste Arbeitnehmerorganisation in Deutschland. Sie untergliedert sich in Diözesanverbände, Bezirks- und Kreisverbände sowie Ortsvereine.
Im süddeutschen Bereich erfolgte 1947 ein Neubeginn der ehemaligen Arbeitervereine unter dem Namen "Werkvolk - Süddeutscher Verband katholischer Arbeitnehmer"
Am 22. Mai 1971 gründeten der süddeutsche und der westdeutsche Verband sowie der Landesverband Rottenburg-Stuttgart den Bundesverband der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung als Dachverband. Aus dem Werkvolk wurde die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung.
Struktur
Die KAB Deutschlands e.V. gliedert sich in Diözesanverbände. Alle KAB-Vereine/Ortsgruppen eines Bistums bilden den Diözesanverband.
In 2011 hatte die KAB in Deutschland etwa 150.000 Mitglieder.
Bei der Mitgliederwerbung und in der Beitragsdiskussion kommt häufig die Rückfrage: „Was bringt mir eine Mitgliedschaft in der KAB?" Diese Anfrage ist berechtigt!
Sie fordert uns heraus, die KAB auch als Selbsthilfebewegung vorzustellen. Wir sollten unser „Licht nicht unter den Scheffel" stellen und dazu unsere qualifizierten Beratungs- und Unterstützungsleistungen (Dienstleistungen) hervorheben.
Die neuen Werbematerialien präsentieren genau dieses Angebot.
Gemeinnützigkeit
Die KAB Diözesanverband Fulda verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.
Sie verfolgt unter anderem die folgende Zwecke:
a) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung;
b) die Förderung der Fürsorge für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte;
c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
d) die Förderung der Entwicklungshilfe.
Die KAB betrachtet es als ihre Aufgabe:
a) im gemeinsamen und persönlichen Dienst christliche Lebenshaltung in der Arbeitnehmerschaft zu verlebendigen;
b) Anregungen zu geben zu gegenseitiger Hilfe und gemeinsamer Aktion aus christlicher Verantwortung;
c) aus der Sicht der Arbeitnehmer mitzuwirken an der gegenwärtigen und zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft im regionalen, nationalen und internationalen Bereich;
d) als eigenständige Bewegung, auf der Grundlage katholischer Soziallehre ihren selbstveranwortlichen Beitrag zu verbessern und gerechter zu gestalten;
e) die Interessen der Arbeitnehmerschaft in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu vertreten.
Mitgliedschaft
Mitglied der KAB Diözesanverband Fulda kann jede/r werden, der die Ziele der KAB bejaht.
Die Mitglieder haben das Recht auf:
a) Bezug des Verbandsorgans;
b) die Nutzung der Einrichtungen des Bundesverbandes der KAB Deutschlands;
c) die Rechtsberatung in den Bereichen des Arbeits- und Sozialrechtes, die durch den Berufsverband der KAB e.V. der KAB Diözesanverband Fulda gewährt wird. (mindestens 6 monatige Mitgliedschaft in der KAB.
d) die erstinstanzliche Rechtsvertretung im Bereich des Arbeitsrechtes, sowie die Rechtsvertretung in allen Instanzen im Bereich des Sozialrechtes. (mindestens 6 monatige Mitgliedschaft in der KAB.
Die Mitglieder haben die Pflicht:
a) das Leben des Verbandes mit zutragen und an der Verwirklichung der Ziele und Aufgaben und des Grundsatzprogramms der KAB Deutschlands mitzuarbeiten;
b) den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten.
© Heilige Dreifaltigkeit, Künzell-Pilgerzell